DISCHINGEN, 10.01.2011. Das Haushaltsrecht, also die Mitwirkung – und Mitbestimmung des einzelnen Gemeinderates am Haushalt der Gemeinde, ist eines der wesentlichen Rechte von gewählten kommunalen Bürgervertretern. Nicht ohne Grund wird diese Befugnis in der Literatur gemeinhin als das "Königsrecht" bezeichnet. Beim Verabschieden des Haushaltes in Dischingen gab es deshalb von Seiten der ÖDP-Gemeinderätin Erika Wiedmann berechtigte Kritik für die "hemdsärmelige" Vorgehensweise der Rathausverwaltung beim Erlass der diesjährigen Haushaltssatzung.
Einbringung des Entwurfs - (öffentliche) Debatte - Verabschiedung. Dies sind für gewöhnlich die Stufen, die ein Haushaltsplan bis zur Rechtskräftigkeit durchläuft. Doch in Dischingen gehen offenbar die Uhren in Sachen Bürgertransparenz anders. Zu Recht kritisierte Erika Wiedmann in ihrem Redebeitrag vor der Abstimmung die fehlende öffentliche Einbringung des Gemeindehaushalts durch Bürgermeister Alfons Jakl. Stattdessen erinnere, so Erika Wiedmann weiter, das Haushaltsprozedere regelrecht an ein "Hau-Ruck-Verfahren". Gerade mal 10 Tage hätte man für das ganze Verfahren Zeit gehabt- und dies mitten in der Adventszeit! Die ÖDP-Gemeinderätin: "Mit jedem Haushaltsplan stellen wir die Weichen für die kommenden Monate und teilweise auch für Jahre. Deshalb erwarte ich, dass wir nicht ein 200-seitiges Zahlenwerk unter Zeitdruck mitten in der Weihnachtszeit beschließen müssen."
In ihrem weiteren Redebeitrag erinnerte die 44-jährige Diplom-Ökonomin an die erst im September erforderlich gewordene Nachtragssatzung. Statt Aktionismus durch Einzelsparmaßnahmen müsse, nach Meinung der ÖDPlerin ein wohldurchdachtes Gesamtkonzept bei den Sparbemühungen her. Um Ihrer Forderung den nötigen Nachdruck zu verleihen, verweigerte Erika Wiedmann dann beim anschließenden Votum ihre Zustimmung.
|
|